Herstellung eines Gewässers durch den Nassabbau von Sand in Ihorst in der Stadt Westerstede
Planfeststellungsverfahren zur Feststellung eines Planes zur Herstellung eines Gewässers durch den Nassabbau von Sand in Ihorst, Stadt Westerstede Dem Landkreis Ammerland liegt ein Antrag der Fa. B & D Grundstücksgesellschaft GmbH, Am Neu-land 11-15, 26670 Uplengen, auf Feststellung eines Planes für die Herstellung eines Gewässers durch den Nassabbau von Sand nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und des Niedersächsischen Wassergesetzes vor. Die Fa. B & D Grundstücksgesellschaft GmbH beabsichtigt in Ihorst auf den Grundstücken Flurstücke 211, 212, 213, 214 und 236/2 der Flur 84, Gemarkung Westerstede, einen Nassabbau von Sand an der Hollwegerfelder Straße durchzuführen. Mit dieser Maßnahme sollen über einen Zeitraum von 30 Jahren ca. 1,37 Mio. m³ Boden abgebaut werden. Dabei wird eine Seefläche von insgesamt ca. 13 ha entstehen. Für das geplante Vorhaben ist auch die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises Ammerland zuständig. Es ist zunächst ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Im Rahmen dieses Verfahrens sind die Antragsunterlagen nach entsprechender ortsüblicher Bekanntmachung einen Monat auszulegen sowie die Träger öffentlicher Belange und Verbände anzuhören.
Die entscheidungsrelevanten detaillierten Unterlagen können hier eingesehen werden:
Antrag auf Planfeststellung für einen Sandabbau vom 05.05.2023
Erläuterungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht 05.05.2023
Landschaftspflegerischer Begleitplan vom 05.05.2023
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 05.05.2023
Karten- und Planunterlagen:
Lageplan mit Übersichtskarte M. 1:5.000
Liegenschaftskarte M. 1:1.000
Höhenbestandsplan M. 1:1.000
Bestand Biotoptypen M. 1:2.500
Abbauplan M. 1:1.000
Rekultivierungsplan M. 1:1.000
Schnitte M. 1:500
Anlagen:
Faunistischer Fachbeitrag vom 28.12.2019 - Anlage 1
Karte 1 (Heuschreckenerfassung) M. 1:6000
Karte 2 (Brutvogelerfassung) M. 1:4.000
Karte 3 (Rastvogelerfassung) M. 1:6.500
Hydrogeologisches Gutachten 11.04.2022 - Anlage 2
Abbaukonzept vom 14.04.2022 - Anlage 3
Standsicherheitsnachweis vom 11.04.2022 - Anlage 4
Darstellung Grabenverlegung vom 08.04.2022 - Anlage 5
Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie vom 08.04.2022 - Anlage 6
Schalltechnischer Bericht vom 05.05.2022 - Anlage 7
Immissionsschutz-Gutachten vom 06.07.2022 - Anlage 8
Eigentumsnachweise etc. – Anlage 9
Ergänzungsvereinbarungen Pachtvertrag
Einverständniserklärung Eigentümer
Flurstücks- und Eigentümernachweise
Sondernutzungsvereinbarung Gemeindestraße – Anlage 10
Vereinbarungstext
Planunterlage
Statische Bewertung für Aufstellung Lager-/Bürocontainer vom 10.11.2022 - Anlage 12
Bauantragsunterlagen – Anlage 12
Bauantrag
Betriebsbeschreibung
Die Antragsunterlagen liegen außerdem in der Zeit vom 12.06.2023 bis einschließlich 11.07.2023 während der Dienststunden bei der Stadt Westerstede, Am Markt 2, 26655 Westerstede, Nebengebäude B, Bauamt, Zimmer B2 22 und ggf. zusätzlich auf telefonische Anmeldung, 04488/55422 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Neben der Möglichkeit der Einsicht auf der Homepage des Landkreises Ammerland stehen die maßgebenden Unterlagen außerdem im UVP-Portal: http://uvp.niedersachsen.de/portal/ zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Jeder, dessen Belange von dem Abbauvorhaben berührt sind, kann bis spätestens einem Monat nach Ende der Auslegungsfrist bei der Stadt Westerstede, Nebengebäude B, Bauamt, Zimmer B2 22 oder beim Landkreis Ammerland, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, Untere Wasserbehörde, Zimmer 264, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Werden gegen das Vorhaben Einwendungen erhoben, so werden diese in einem Termin erörtert. Dieser Termin wird vorher den Einwendungsführern schriftlich mitgeteilt. Werden jedoch mehr als 50 Einwendungen erhoben, können die Beteiligten durch öffentliche Bekanntmachung zu dem Erörterungstermin geladen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Erörterungstermin auch bei Ausbleiben des Einwendungsführers über dessen Einwendungen entschieden werden kann.
Die Entscheidung über die Einwendungen kann ebenfalls durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen erforderlich sind.
Durch Einsichtnahme entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
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